Beschreibung
Der Urnenpfeiler ist ein monolithisch hergestelltes Element, welches 3 oder 4 einseitig belegbare Kammern übereinander angeordnet besitzt. Jede Kammer bietet Platz für je 2 Urnen und kann mit Natur- oder Betonwerksteinplatten mittels 4 Schrauben mit bronzenen Schmuckabdeckungen verschlossen werden.
Aufbau
Ein Urnenpfeiler kann einzeln oder in Gruppen auf dem Friedhof aufgestellt werden. Hierbei sind auch Gruppen mit verschiedenen Höhen bzw. Kammeranzahlen kombinierbar. Sie können einseitig oder 2 Stück gegenüberliegend - beidseitig belegbar angeordnet werden.
Das Aufstellen geschieht in Tags zuvor errichtete Köcherfundamente. Die Pfeiler haben oben Versetzhülsen, um ein einfaches Verheben mit entsprechendem Hebezeug des Verarbeiters zu ermöglichen. Nach dem Ausrichten sollten Hohlräume in den Köchern mit Gießmörtel geschlossen werden. Zuletzt werden Abdeckungen verklebt und Verschlussplatten montiert.
Bestandteile
1.
Köcherfundament - örtlich nach Gegebenheit und Lage auf dem Friedhof betoniert.
2.
Urnenpfeiler - als Einzelelement in Betonwerkstein hergestellt mit festen Maßen jeweils 3 oder 4 Kammern übereinander, allseitig in der Oberfläche bearbeitet und Kanten mit Fase 5 mm. Mit Versetzhülse RD 20 ZN oben sowie unten mit Fundamentansatz.
3. Abdeckung - Sie wird individuell nach Kundenwunsch in Betonwerkstein hergestellt und dient als oberer Abschluss des Urnenpfeilers. Form und Oberfläche sind frei wählbar, mit Wassernasen unterseitig versehen, werden Verschmutzungen des Blocks vermindert. Die Abdeckung kann wahlweise über einzelne Blöcke oder einer Gruppe als Abschluss dienen.
Varianten
Urnenpfeiler können in vielfältiger Weise errichtet werden:
- Als Einzel- bzw. Doppelkammer oder in losen Gruppen auf dem Friedhof platziert.
- in Gruppen zusammengestellt mit einer Höhe von 3 bzw. 4 Kammern sowie verschiedenster Varianten der Abdeckung.
- in Gruppen mit verschiedenen Höhen von 3 bzw. 4 Kammern
- als Doppelbelegung, 2 Stück gegenüberliegend in Reihe aufgestellt mit Abdeckung als halbtonne angeordnet.
- als Einzel- bzw. Doppelkammer paarweise mit z.B. 60 cm Abstand und Ablageböden dazwischen aufgestellt.
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