Mehr FreiraumBarrierefrei bauen.

Barrierefrei gestalten mit Rinn

Beim Stichwort "Barrierefreiheit" scheint auf den ersten Blick alles klar zu sein. Planerinnen und Planer haben schnell die einschlägigen Vorschriften im Kopf, die beim Neu- und Umbau öffentlicher Gebäude und Straßenräume sowie bei Wohngebäuden angewandt werden. Vor dem geistigen Auge entstehen Bilder von Aufzügen, Rampen und Haltegriffen. Barrierefreiheit wird im allgemeinen Verständnis meist baulich beschrieben. Viele Barrieren, die Menschen erheblich einschränken, den öffentlichen Raum zu nutzen, sind der Allgemeinheit kaum bewusst. Personen mit Sehbeeinträchtigungen zum Beispiel benötigen Begrenzungen, Kontraste, taktile Elemente und vor allem durchgängige Leit- und Orientierungs-systeme. Dunkelheit und fehlende Einsehbarkeit verursachen auch bei nicht körperlich eingeschränkten Menschen häufig Unsicherheit. Aber nicht nur gebaute Rahmenbedingungen lösen Unsicherheitsempfindungen aus: Vandalismus, Verschmutzungen und einseitige Nutzungen können sehr ausgrenzend wirken. Diese wenigen Hinweise zeigen: Barrieren werden individuell wahrgenommen und sind nicht abschließend beschreibbar.

Personen mit Sehbeeinträchtigungen zum Beispiel benötigen Begrenzungen, Kontraste, taktile Elemente und vor allem durchgängige Leit- und Orientierungs-systeme. Dunkelheit und fehlende Einsehbarkeit verursachen auch bei nicht körperlich eingeschränkten Menschen häufig Unsicherheit. Aber nicht nur gebaute Rahmenbedingungen lösen Unsicherheitsempfindungen aus: Vandalismus, Verschmutzungen und einseitige Nutzungen können sehr ausgrenzend wirken. Diese wenigen Hinweise zeigen: Barrieren werden individuell wahrgenommen und sind nicht abschließend beschreibbar.

Bauplanungsrichtlinien

Bei der Planung öffentlicher Projekte sind insbesondere die Normen DIN 18040 Teil 1 und 2 zu berücksichtigen. Den sozialen und kulturellen Bedürfnissen aller Menschen im Sinne der Inklusion gilt darin besonderes Augenmerk.

Die gezeigten Produkte entsprechen den Vorgaben der verschiedenen Landesbauordnungenund ihrer Forderung: "Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können."

Diese Anforderungen gelten insbesondere für Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.

Nicht nur die Kommunen und Investoren sondern auch Sie als deren Planer stehen immer wieder vor neuen Herausforderungen. Sie müssen für zukunftsfähige Kommunen den demografischen Wandel berücksichtigen und im Sinne der Inklusion beraten, planen und bauen. Sie gehen mit der guten Planung der Infrastrukturen einen großen Schritt auf das Ziel der nachhaltigen Gestaltung unserer Städte und Gemeinden zu.

Design für Alle

Unter dem Motto "Design für alle" hat Rinn gemeinsam mit seinen Partnern, den Betroffenen und deren Verbänden seine Produkte zum Bau von barrierefreien Freiflächen überprüft.

Die empfohlenen Produkte erfüllen die Ansprüche der in den Normen
DIN 18040-1, DIN 18040-2 und DIN 18040-3 genannten Forderungen für eine barrierefreie Umwelt. Wir unterstützen Sie mit unserem Sortiment bei der Planung und Umsetzung Ihrer Projekte unter dem Motto: "Barrierefreies Planen und Bauen ist eine Verpflichtung und eine unverzichtbare soziale Aufgabe für die Zukunft."