Öffentliche Freiräume und Außenanlagen sind fester Bestandteil unserer gebauten Umwelt und stellen komplexe Systeme zur Erfüllung definierter Aufgaben dar. Die Verbindung von ästhetischen und funktionalen Aspekten der Baukultur im öffentlichen Raum hat einen großen Einfluss für die nachhaltige Entwicklung von Kommunen. Ihr Spektrum reicht von naturnahen Landschaftsbestandteilen und großzügigen Grünflächen über befestigte Vorplätze und Innenhöfe bis hin zu Verkehrsräumen für Fußgänger, Fahrräder und Kraftfahrzeuge. Sie bieten Raum für Erholung und Begegnung, haben Einfluss auf Wohlbefinden, Gesundheit und Zufriedenheit der Bürger sowie auf die Qualität des Zusammenlebens. Je nach Gestaltung können Freiräume und Außenanlagen wichtige Beiträge für Klimaschutz, Boden- und Wasserhaushalt, Ökosystemschutz sowie die Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs leisten. Die Aufgabe der Baustoffindustrie ist es, mit Fokus auf die Ressourceneffizienz die Nachhaltigkeitsaspekte von Gebäuden und Außenanlagen zu stärken. Die Entwicklung innovativer Baustoffe spielt eine entscheidende Rolle, um das volle Potenzial von nachhaltigem Bauen auszuschöpfen. Die Verbindung von Qualität, Funktionalität und Ästhetik mit ökologischer und sozialer Verantwortung ist richtungsweisend. Rinn entwickelt deshalb Schritt für Schritt Lösungen für nachhaltiges Bauen.
Nachhaltiges Bauen in der
Freiraum- und Stadtgestaltung
"In Anbetracht endlicher Ressourcen ist die Etablierung geschlossener Stoffkreisläufe ein zukunftsweisender Schritt für die Bauwirtschaft. Ein Ineinandergreifen von Teilprozessen mit Fokus auf die Ressourceneffizienz gewährleistet eine hohe Wirtschaftlichkeit der Produktion."
Christian Rinn
Unsere Bausteine für nachhaltige Lösungen
Anfang 2012 hat sich die Geschäftsleitung von Rinn verpflichtet, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln und alle unternehmerischen Entscheidungen am Leitbild der Nachhaltigkeit auszurichten. Seit dem hat sich das Rinn Produktprogramm stark weiterentwickelt und erfüllt in vielerlei Hinsicht den Anspruch an umweltfreundliche Beschaffung für nachhaltiges Bauen. Mit innovativen Baustoffen und Dienstleistungen stärken wir im Hinblick auf die Ressourceneffizienz in der Produktion die Nachhaltigkeit von Gebäuden und Außenanlagen. Bauherren, Planer und Architekten, die bei nationalen und internationalen Gebäudezertifizierungen wie dem System der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen (BNB) oder LEED punkten wollen, finden in diesem Baukasten nachhaltige Lösungen für ihr Objekt.
Geschlossene Stoffkreisläufe - Ressourcen schonen
Das Klima schützen: Co2-neutrale Produktion
langlebige Produkte und lange Nutzungsdauer
keine Schadstoffe im Regenwasser
Umweltbelastung Ökobilanz
Urban Heat Island Effect
Inklusion barrierefrei
Versiegelung
Umweltfreundliche Beschaffung
Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung ist immer zulässig – oberhalb wie unterhalb der vergaberechtlichen Schwellenwerte. Hierfür wurden seit 2014 EU- und nationales Vergaberecht entsprechend geändert. Sie enthalten nun klare Regelungen, wie Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden können. Umwelt- und Sozialaspekte können nun ebenso stark gewichtet werden wie die bisher geltenden Allgemeinen Grundsätze nach §97 GWB für Wettbewerb, Transparenz, Diskriminierung bzw. Gleichbehandlung, Förderung mittelständischer Interessen, Eignung und Wirtschaftlichkeit. Umweltaspekte können in jeder Phase eines Verfahrens einbezogen werden: Von der Definition der Leistung über die Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bis hin zur Vorgabe von Ausführungsbedingungen. Die Reform der Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A), die am 18.4.2016 in Kraft getreten ist, wandelt die EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe zur umweltfreundlichen Beschaffung für Bauleistungen (Richtlinie 214/24/EU) in nationales Recht um.
Bei der Leistungsbeschreibung können Umweltaspekte als technische Spezifikationen in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen zur Definition des Auftragsgegenstandes festgelegt werden (VOB/A §7a). Insbesondere kann der öffentliche Auftraggeber bei der Beschreibung von Umwelt- und Klimaschutzstufen Kriterien verwenden, die in Umweltzeichen definiert sind. Der Auftraggeber muss jedoch auch jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, akzeptieren. Bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen kann der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung verlangen (VOB/A § 6a, § 6c), dass das Unternehmen bestimmte Normen des Umweltmanagements erfüllt, soweit diese für die Ausführung des Auftrags relevant sind. Länder und Kommunen können in eigenen Verwaltungsvorschriften und Dienstanweisungen die Regelungen für umweltfreundliche Beschaffung zusätzlich spezifizieren und verschärfen. Einige Vorschriften beachten bereits heute Umweltschutzaspekte verbindlich und definieren "Negativlisten" für Produkte oder Dienstleistungen, die damit von der Beschaffung ausgeschlossen sind. Als Beispiel auf Bundesebene seien der gemeinsame Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten oder die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen genannt. Vorreiter sind aktuell Berlin, Hamburg sowie Heidelberg, die umfangreiche Kriterienkataloge für umweltfreundliche Beschaffung formuliert haben.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten in der Leistungsbeschreibung
"Das Vergaberecht gibt viele Möglichkeiten, qualitativ hochstehende Produkte sowie nachhaltige Produktions- und Bauweisen zu berücksichtigen. Mit der Reform des Vergaberechts 2016 gilt noch weniger als bisher das Prinzip, öffentliche Auftraggeber müssten immer das Billigste bestellen.
Das Gegenteil ist der Fall, der öffentliche Auftraggeber legt qualitative, ökologische, soziale und innovative Anforderungen an Leistung und Bieter fest."
Dr. Mark von Wietersheim, Geschäftsführer des forum vergabe e.V.