Anforderungen an Wege und Bewegungsflächen laut DIN 18040-1 Außenanlagen (öffentliche Verkehrsflächen) sollen den ungehinderten Zugang zu Gebäuden sichern und müssen daher barrierefrei gestaltet werden. Welche Abmessungen sie haben und welche Anforderungen an die Wege- und Begegnungsflächen gestellt werden, entnehmen Sie ebenfalls der DIN 18024-1 und DIN 18040-1. Beachten sollten Sie die Anforderungen an die Bodenbeläge im Allgemeinen: kontrastreich, gut begehbar, eben, rutschfest, strapazierfähig, witterungsbeständig, großformatig, wenige und flache Fugen, Minifase, optimaler Wasserablauf.
Barrierefreie Stellflächen, Parkplätze und Wege
Anforderungen an Parkplätze für PKW (lt. DIN 18024/25):
PKW-Stellplätze für Menschen mit Handicap sollten in der Nähe des Haupteinganges bzw. eines behindertengerechten Einganges liegen. 3% aller Stellplätze, mindestens jedoch 2, müssen nach der Norm gestaltet sein.
Idealerweise sollen Behinderten-Stellplätze schräg oder rechtwinklig zur Fahrbahn angeordnet werden. Ist dies nicht möglich, müssen sie für das Längsparken jeweils eine Länge von 750 cm und eine Breite von 250 cm aufweisen. Die Zugänge zu Gehwegen müssen stufen- und schwellenfrei sein. Der Bordstein ist auf 3 cm abzusenken.
Beim Ein- und Aussteigen muss es möglich sein, einseitig die Autotür vollständig zu öffnen, um mit dem Rollstuhl seitlich neben das Auto fahren zu können. Die Breite des Parkplatzes muss daher mindestens 350 cm, d.h. der Parkplatz mindestens 200 cm und die Bewegungsfläche mindestens 150 cm betragen.
Sonderausstattungen
Neben den Bodenbelägen sind noch Ausstattungs-Extras wie Platten mit Behindertensymbolen (Piktogramme) zur Kenntlichmachung und Abgrenzung sinnvoll. Kontrastreiche Steine aus dem gleichen Pflastersystem können auch noch nachträglich in die Fläche eingebaut werden.
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