Stufen und TreppenBarrierefreies Bauen

Stufen und Treppenanlagen
im öffentlichen Raum

Treppen sind ein vertikales Erschließungselement und müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen bequem zu begehen sind. Stufen bzw. Treppen stellen für viele Personen ein schwerwiegendes Hindernis dar.

  • Für die Planung von Hauptbewegungsströmen wird deshalb dringend angeraten, auf die Integration von Stufen zu verzichten.
  • Treppenläufe mit mehr als 3 Stufen müssen auf der ersten und letzten Stufe über die gesamte Trittbreite durch einen 50 - 80 mm breiten kontrastierenden Streifen gekennzeichnet werden. Bei Treppen bis zu 3 Stufen gilt dies für alle Stufen. Stufenunterschiede sind nicht zulässig. (DIN 18024-1 Treppen)
  • Haupttreppen müssen geradläufig sein, da die ungleich tiefen Auftritte von gewendelten Treppen Gehbehinderten die Nutzung erschweren.
  • Nach maximal 12 Stufen ist ein Podest einzuplanen.
  • Bei Richtungsänderung muss die Podestbreite mindestens 150 cm betragen. Die lichte Treppenbreite soll mindestens 120 cm betragen, Handläufe dürfen die Treppenbreite um maximal 20 cm einschränken.
  • Wichtig ist auch ein bequemes Steigungsverhältnis: Eine Steigung von max. 16 cm je Stufe und eine Stufentiefe von nicht weniger als 30 cm sind akzeptabel.
  • Hinterschneidungen und Kanten sind zu vermeiden, offene Setzstufen oder unterschnittene Trittstufen sind unzulässig..
  • Niveauwechsel nach DIN 32984 Treppenantritt und Treppenaustritt: sind durch Aufmerksamkeitsfelder AMF zu kennzeichnen. Das Aufmerksamkeitsfeld für den Antritt: direkt vor der untersten Setzstufe. Das Aufmerksamkeitsfeld für den Austritt: hinter der obersten Trittstufe beginnende Stufenunterschneidungen sind unzulässig. An freien seitlichen Stufen ist eine 2 cm hohe Aufkantung nötig.

Möchten Sie eine Anfrage für ein Projekt im öffentlichen Raum stellen?
Haben Sie Fragen zu Farben, Formaten oder Kombinationsmöglichkeiten?