Treppen sind ein vertikales Erschließungselement und müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen bequem zu begehen sind. Stufen bzw. Treppen stellen für viele Personen ein schwerwiegendes Hindernis dar.
- Für die Planung von Hauptbewegungsströmen wird deshalb dringend angeraten, auf die Integration von Stufen zu verzichten.
- Treppenläufe mit mehr als 3 Stufen müssen auf der ersten und letzten Stufe über die gesamte Trittbreite durch einen 50 - 80 mm breiten kontrastierenden Streifen gekennzeichnet werden. Bei Treppen bis zu 3 Stufen gilt dies für alle Stufen. Stufenunterschiede sind nicht zulässig. (DIN 18024-1 Treppen)
- Haupttreppen müssen geradläufig sein, da die ungleich tiefen Auftritte von gewendelten Treppen Gehbehinderten die Nutzung erschweren.
- Nach maximal 12 Stufen ist ein Podest einzuplanen.